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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Eder GmbH für Verbraucher
I. Allgemeines
1. Zwischen der Firma Eder und dem Vertragspartner besteht Einigkeit darüber, dass für alle
Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen ausschließlich diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vereinbarungen werden,
selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich
schriftlich zugestimmt.
2. Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in
Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche
Tätigkeit gerechnet werden kann.
II. Angebot, Vertragsschluss und Lieferumfang
1. Angebote sind stets freibleibend. Alle zu dem Angebot gehörenden Angaben unterliegen
handelsüblichen Abweichungen, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2. Die erteilten Aufträge werden erst durch die schriftliche Bestätigung durch Eder
verbindlich.
3. Der Lieferumfang wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Firma Eder bestimmt.
Insbesondere bedürfen Nebenabreden und Änderungen der schriftlichen Bestätigung von Eder.
4. Konstruktions- und Formänderungen des Liefergegenstandes bleiben vorbehalten, soweit der
Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Verbraucher zumutbar
sind.
5. Maßangaben, Gewichte, Abbildungen und Zeichnungen, sowie andere Unterlagen, die zu den
Angeboten gehören, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet worden sind.
6. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen
Selbstbelieferung durch den Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht
von Eder zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem
Zulieferer. Der Verbraucher wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert.
Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
7. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der
Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme
der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden
(Auftragsbestätigung).
8. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext
von uns gespeichert und dem Verbraucher auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail
zugesandt.
III. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises
vor.
2. Der Verbraucher ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und
Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Verbraucher diese auf eigene Kosten regelmäßig
durchzuführen.
3. Der Verbraucher ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle
einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich
mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware, sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der
Verbraucher unverzüglich anzuzeigen.
4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Verbrauchers, insbesondere bei
Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 3 und 4 dieser Bestimmung vom Vertrag
zurück zu treten und die Ware heraus zu verlangen.
5. Eder ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Verbrauchers gegen Feuer, Wasser,
Diebstahl und sonstige Schäden zu versichern, soweit nicht der Verbraucher selbst die Versicherung
nachweislich abgeschlossen hat.
IV. Widerrufs- und Rückgaberecht
Bei einem Fernabsatzvertrag wird eine Widerrufsklausel vereinbart.
1. Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete
Willenserklärung innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss
keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber der Firma
Eder zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
2. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn
die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des
Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu 40,00 € der Verbraucher, es sei denn, die
gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über 40,00 € hat
der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
3. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der
Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam
prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinaus gehende Nutzung dazu führt,
dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu
tragen.
V. Preise, Vergütung
1. Der angebotene Kaufpreis ist verbindlich bis zum Ablauf von 2 Wochen nach
Angebotsübermittlung durch Eder. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich Liefer- und Versandkosten. Diese
setzten sich aus Porto- und Transportkosten zusammen, die entsprechend den Preisen, der von Eder
beauftragten Lieferunternehmen erhoben werden. Dem Verbraucher entstehen bei Bestellung durch
Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten. Der Verbraucher kann den Kaufpreis
per Nachnahme, Rechnung oder Kreditkarte leisten.
2. Der Verbraucher verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen den
Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Verbraucher in Zahlungsverzug.
3. Der Verbraucher kann mit einer Forderung nur aufrechnen oder wegen ihr ein
Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Leistungsverweigerungsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt. Das gleiche gilt für
Zurückbehaltungsrechte von Verbrauchern, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
VI. Gefahrübergang
1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften
Sache geht auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Verbraucher über.
2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Verbraucher in Verzug der Annahme ist.
VII. Gewährleistung
1. Der Verbraucher hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu
verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der
Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Verbraucher grundsätzlich nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.
Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht
dem Verbraucher jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
3. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der
vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich
unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns.
Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte 2 Monate nach
seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wird der Verbraucher durch
unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung
die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die
Mangelhaftigkeit der Sache.
4. Will der Verbraucher wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung
den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Verbraucher nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware
beim Verbrauchern, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz
zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die
Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
5. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei
gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht,
wenn der Verbraucher uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 4 dieser Bestimmung).
Für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden und
dessen Mangelhaftigkeit verursachen, gilt diese Ziffer nicht.
6. Erhält der Verbraucher ein mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung
einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der
Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
7. Garantien im Rechtssinne erhält der Verbraucher durch uns nicht. Herstellergarantien
bleiben hiervon unberührt.
VIII. Haftungsbeschränkungen
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach
der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt
auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Verbrauchers aus
Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und
Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Verbrauchers.
3. Schadensersatzansprüche des Verbrauchers wegen eines Mangels verjähren nach 1 Jahr ab
Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle
von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des
Verbrauchers.
IX. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts
finden keine Anwendung.
2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Verbraucher einschließlich dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung
soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen
möglichst nahe kommt.
Ed/V/02.01/a
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